Organisation
Der Präsident hat die Aufgabe, die AgN gegenüber Behörden, Verbänden und Mandatsträgern zu repräsentieren. Er vertritt die Ziele und Positionen der AgN in der Öffentlichkeit. Er ist in den Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen stimmberechtigt.
Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier, der Schriftführerin und dem Vertreter der AgN im BBN. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

Dr. Stefan Böger
Präsident

Robyn Schofield
Vorsitzende

Hannah Lauterbach
stellvertretende Vorsitzende

Matthias Franz
Schatzmeister

Doris Baumgartner
Schriftführerin

Günter Polacek,
Stellvertreter der AgN im BBN
Ausschuss
Die Mitglieder der AgN werden durch den Ausschuss vertreten. Er bereitet laufende Angelegenheiten vor, ist ausführendes Organ und leitet den Verein zwischen den Mitgliederversammlungen.
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- den Delegierten,
- den Mitgliedern des Vorstands
- und dem Präsidenten.
Der Ausschuss trifft sich in der Regel vierteljährlich. Er berät den Vorstand in allen wichtigen
Vereinsangelegenheiten und vertritt die Interessen der Mitglieder.
Delegierte
Die Mitglieder werden im Ausschuss durch Delegierte vertreten. Jeder Regierungsbezirk, die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL), das Landesamt für Umwelt (LfU), das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und die Naturschutzfachkräfte, die sich in Ausbildung befinden, stellen jeweils einen Delegierten und einen Stellvertreter. Jährlich finden mindestens vier Delegiertenversammlungen statt.

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan mindestens einmal jährlich zusammen. Sie befasst sich mit allen Angelegenheiten des Vereins von grundsätzlicher Bedeutung. Die Mitgliederversammlung entscheidet u.a. auch über die Wahl und Abberufung der/s Präsidenten/in sowie der Mitglieder des Ausschusses und des Vorstands oder Satzungsänderungen.

